Artikel 1: allgemeine Geschäftsbedingungen 1.1 Hundeschule: das oben genannte Unternehmen, das in Ausübung seiner Tätigkeit der Öffentlichkeit, der Person oder einer Personengruppe im eigenen Namen Kurse und Aktivitäten anbietet.
1.2 Student/Schüler: Hundebesitzer, der Caro’s Hundeschule für die Ausbildung seines Hundes verwenden möchte.
1.3 Vereinbarung / Abtretung: Die Vereinbarung, mit der sich die Hundeschule gegenüber ihrer Gegenpartei verpflichtet, einen von ihr angebotenen Kurs, Unterricht oder Aktivität anzubieten.
1.4 Vertragsdauer: die vereinbarte Dauer der Vereinbarung / Aufgabe in Form eines oder mehrerer Kurse, Unterrichtsstunden und / oder Aktivitäten
Artikel 2: Abschluss der Vereinbarung
2.1 Vereinbarung / Abtretung kann durch Ausfüllen und Unterzeichnen des Anmeldeformulars eingegangen werden.
2.2 Nach der Anmeldung ist der Student zur Zahlung der fälligen Kursgebühr verpflichtet. Sie melden Sich und Ihren Hund für einen Kurs an und nicht für die Anzahl der für diesen Kurs geltenden Einzelstunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Dies bedeutet, dass versäumter Unterricht nicht überholt oder erstattet werden kann.
2.3 Bei verspäteter Bezahlung behält sich Caro’s Hundeschule das Recht vor, die Teilnahme des Schülers an dem Kurs zu verhindern.
2.4 Alle Kosten, die von der Hundeschule getätigt werden müssen, um die Kursgebühren einzuziehen, die von ihr gezahlt werden müssen, werden vom Schüler zurückgefordert.
2.5 Wenn der Schüler minderjährig ist, ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten erforderlich. Wenn ein minderjährige Schüler zuvor einen Kurs an der Hundeschule besucht hat, ist die mündliche Bestätigung des Erziehungsberechtigten ausreichend.
2.6 Der Unterricht kann telefonisch oder per WhatsApp besprochen werden. Privatunterricht und Gruppenunterricht sind nach Zahlung endgültig.
Artikel 3 Weitere Regeln
3.1 Wenn ein Schüler jünger als 16 Jahre ist, behält sich die Hundeschule vor, zu bestimmen, ob der Schüler für den betreffenden Kurs geeignet ist.
3.2 Kinder sind willkommen. Wenn sie jünger als 12 Jahre sind, dürfen sie nicht mit dem Hund zusammenarbeiten. Die Kinder sollten immer von einem Elternteil / Vormund beaufsichtigt werden.
3.3 Caro’s Hundeschule schreibt vor, dass ein Hund nicht an einem Kurs teilnehmen kann, wenn ein triftiger Grund dafür besteht, dass der Hund die Gesundheit der anderen Teilnehmer oder Hunde gefährdet.
3.4 Die Verwendung von Stech- und Kraftgurten ist verboten.
3.5 Wenn Ihr Hund nicht gegen Staupe oder Parvo geimpft wurde oder die Impfungen älter als 2 bzw. 1 Jahr sind, müssen Sie Ihren Hund mindestens 14 Tage vor Kursbeginn dafür impfen lassen. Vor oder zu Beginn des Kurses müssen Sie den Hundepass zur Einsicht vorlegen.
3.6 Besucher, die der Schüler mitbringt, sind an der von Caro‘s Hundeschule angegebenen Stelle willkommen. Hunde, die nicht am Kurs teilnehmen, werden nur aus gutem Grund oder in einer Aktivität in guter Beratung und mit ausdrücklicher Genehmigung zugelassen. Caro’s Hundeschule behält sich das Recht vor, die teilnehmenden Hunde während des Unterrichts nicht am Kurs zu beteiligen. Kinder sind in der Verantwortung der Eltern und es wird nicht erwartet, dass sie mit Hunden von Dritten interagieren.
3.7Kuristen verwenden keine physischen Korrekturen in Form von Schlägen und Treten, Korrekturmaterial, Fluchen oder Schreien. Studierende, die dies tun, sind ohne Erstattung der Studiengebühren von weiteren Unterrichtsstunden ausgeschlossen.
3.9 Bei Zweifeln über die Gesundheit des Hundes sollte vorher eine Konsultation stattfinden (Zwingerhusten, manchmal Durchfall und bestimmte Hautkrankheiten können für die anderen Hunde ansteckend sein).
3.10 Der Kurs kann von mehreren Personen mit demselben Hund durchgeführt werden; Jede Person muss wissen, was in den vorherigen Lektionen erläutert wurde.
Artikel 4: Haftung
4.1 Caro‘s Hundeschule haftet nicht für Schäden oder Unfälle vor, während oder nach dem Kurs oder der Aktivität, in welcher Form auch immer.
4.2 Offensichtliche Fehler oder Fehler im Angebot der Caro's Hundeschule im Internet oder anderen Publikationen binden die Caro’s Hundeschule nicht.
4.3 Da wir mit Lebewesen arbeiten, geben wir keine 100% Garantie auf das Ergebnis. Für ein gutes Ergebnis ist auch das Engagement des Eigentümers nicht nur während des Kurses wünschenswert.
4.4 Die Teilnahme an den Kursen erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko. Caro‘s Hundeschule haftet nicht für Schäden, Diebstahl, Verlust, Unfälle usw. am Standort der Caro’s Hundeschule. Caro‘s Hundeschule haftet auch nicht für Unfälle mit Hunden und / oder Hunden. Schäden können auf dem Ausbilder und / oder der Caro‘s Hundeschule niemals aufgefangen werden
4.5 Caro‘s Hundeschule haftet nicht für Krankheiten und / oder (angebliche) psychische oder körperliche Mängel, die dem Hund während oder nach einer Beratung, einem Kurs oder anderen Aktivitäten entstehen können.
Artikel 5: Haftung des Studenten
5.1 Der Studierende haftet für alle Schäden, die durch den Kursteilnehmer, die vom Kursteilnehmer mitgebrachten Kursteilnehmer oder den vom Kursteilnehmer mitgebrachten Hund (n) auf Personen oder Waren verursacht werden.
5.2 Der Student muss eine Haft Versicherung einreichen., bei der die Haftung für Schäden, die durch Haustiere verursacht werden, ebenfalls versichert ist. Häufig fällt (nur) ein Hund unter die Standard-Haftpflichtversicherung.
5.3 Der / die Auszubildende, einschließlich Hunde, die Belästigungen oder Belastungen verursachen, so dass eine ordnungsgemäße Durchführung des Kurses oder der Aktivität dadurch erheblich behindert wird oder erschwert werden kann, kann durch die Hundeschule (Fortsetzung) des Kurses oder der Aktivität durchgeführt werden. ausgeschlossen. Alle hieraus entstehenden Kosten trägt der Schüler.
Artikel 6: Übermacht
6.1 Die Parteien sind nicht verpflichtet, einer Verpflichtung nachzukommen, wenn sie daran gehindert werden, aufgrund eines Umstandes, der nicht auf einem Verschulden beruht, und nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ein Rechtsakt ist oder allgemein für ihre Rechnung anerkannt ist.
6.2 Unter höherer Gewalt in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind neben dem, was unter Gesetz und Rechtsprechung zu verstehen ist, alle äußeren, vorhersehbaren oder unvorhergesehenen Ursachen zu verstehen, auf die die Caro‘sHundeschule keinen Einfluss ausüben kann, aber aufgrund dessen dieCaro‘s Hundeschule nicht geeignet ist die Verpflichtungen zu erfüllen
6.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig oder unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Eine kommerzielle Weiterverwendung von Inhalten, Dokumenten und Techniken - auch teilweise - ist nicht gestattet.